Mittelalter
Das Mittelalter kannte Körper-, Ehr- und Geldstrafen. Freiheitsstrafen im heutigen Sinne kamen erst im 16. Jahrhundert und damit erst der Frühen Neuzeit auf. Den Freiheitsstrafen des Mittelalters zuzurechnen sind lediglich das Exil oder in milderer Form die Verweisung aus einem Territorium für beschränkte Zeit.[9]
Die mittelalterlichen Richter konnten bei der Rechtsfindung freier bei der Wahl der zuzubilligenden Strafe handeln, als neuzeitliche und moderne Richter. Entsprechend mittelalterlicher Vorstellungen wurden daher oft Strafen gewählt, die auch symbolhaften Charakter hatten. Typisch war die Wahl „spiegelnder“ Strafen. Bei diesen sollte das bestrafte Unrecht sich in der Strafe widerspiegeln. Theoretisch begründet wurde dies durch das biblische Talionsprinzip („Auge um Auge“), diente aber auch der Volkserziehung und der Volksbelustigung.[10]
Ehrenstrafen
Bei den Ehrenstrafen sind zunächst die von der Halsgerichtsbarkeit ausgesprochenen Strafen von denen der Niedergerichtsbarkeit zu unterscheiden. Die von der Niedergerichtsbarkeit ausgesprochenen Strafen (z.B. das Tragen der Schandmaske oder des Lästersteins) setzten den Delinquenten dem Hohn und Spott aus, aber neben den von dem Bestraften zu bezahlenden Kosten waren darüber hinaus keine weiteren Folgen mit der Strafe verbunden. Anders verhielt es sich mit dem der höheren Halsgerichtsbarkeit vorbehaltenen Ehrenstrafen, wie etwa dem Pranger. Mit dem Pranger war nicht nur die Erniedrigung, sondern oft auch darüber hinausgehende Folgen verbunden. Der Pranger selbst diente dabei nicht nur der Bestrafung, sondern auch dazu, den Straftäter allgemein bekannt zu machen und die Öffentlichkeit so zu schützen. Hierzu diente etwa auch das vorherige Herumführen des Bestraften an der Halsgeige. Die Folge der Prangerstrafe war oft der Verlust der bürgerlichen Ehre und damit die Rechtlosigkeit. Der Entehrte konnte keinem „ehrlichen“ Beruf mehr nachgehen. Verbunden wurden diese Strafen häufig auch mit der Verweisung aus einer Stadt, teilweise auch der Brandmarkung und damit weiteren Kennzeichnung des Straftäters. Die zu Ehrenstrafen Verurteilten mussten häufig auch Symbole der Straftat tragen, wegen derer sie verurteilt worden waren. Insgesamt kam der Wahl der Mittel der Ehrenstrafe auch starke symbolische Bedeutung über die Strafe hinaus zu. So gab es das Schupfen, das öffentliche Untertauchen des Verurteilten an der Schuppe oder Wippe: Mit der Bestrafung sollten sogleich die Sünden abgewaschen werden.
Todesstrafen
Bei der Todesstrafe galt bei den häufigeren Arten der Todesstrafe das Erhängen, zumeist am Galgen als ehrlose Strafe, das Enthaupten, in der Regel mit dem Richtschwert, als ehrenvollere Variante. Symbolhaft mit einer Reinigung von mit der Straftat verbundenen Sünden verbunden waren Hinrichtungen durch Ertränken oder Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Bei der Verbrennung spielte auch die vollständige körperliche Vernichtung des Straftäters, zum Beispiel bei Hexerei, eine Rolle. Als spiegelnde Strafe war das Sieden für Falschmünzerei bekannt, da die Geldfälschung durch Siedevorgänge betrieben wurde
Tierprozesse
Mittelpunkt der Bestrafung im Mittelalter war die Sühne des durch die Tat geschaffenen Bruchs der göttlichen Ordnung. Dies führte dazu, dass auch Tiere, wenn sie gegen Strafbestimmungen verstießen, vor Strafgerichte gestellt wurden. Hierbei wurden tendenziell einzelne Haus- und Nutztiere von weltlichen Strafgerichten abgeurteilt, größere Gruppen von Schädlingen wurden eher vor der kirchlichen Gerichtsbarkeit abgehandelt und mit Kirchenstrafen (z.B. Exkommunikation, Bann) belegt. Geläufig waren Prozesse gegen Hausschweine, die sich frei in Haus und Hof bewegen durften und am ehesten dabei Schaden anrichteten. Die Praxis der Tierprozesse hielt sich noch bis weit in die Frühe Neuzeit und teilweise bis in das 19. Jahrhundert.[13]
Quelle: Auszug aus dem Wikipedia-Artikel zum Thema Strafe, kompletter Artikel ist hier nachzulesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafe